Einsichtnahme in die
Planungsunterlagen:
Stadt
Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zi 305i bis 27. April 2007
Marktgemeinde
Lappersdorf bis 3. Mai 2007
Einwendungsfrist:
Stadt
Regensburg bis 11. Mai 2007
Marktgemeinde Lappersdorf bis 18.
Mai 2007
(Abdruck aus der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19.03.2007)
Bei
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen
auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleich lautender Texte eingereicht werden
(gleichförmige
Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein
Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen
Unterzeichner
zu bezeichnen. Andernfalls können diese
Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Rechtzeitig
erhobene
Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich
bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen
erhoben
haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von
dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich
● Durch den Bau
der Sallerner Regenbrücke und den Ausbau des Lappersdorfer
Kreisels
werden gezielt ca. 25.000 Kfz/Tag durch besiedeltes Stadtgebiet
geleitet.
● Durch den direkten Anschluss der Brücke an die A
93 wird zur Entlastung von
Pfaffensteiner Tunnel/Brücke
überörtlicher Verkehr von der Autobahn abgezogen.
● Auf der
durchgehend vier- bis sechsspurig geplanten Trasse Sallerner Brücke-
Nordgaustraße-Walhalla-Allee
oder Nibelungenbrücke-Landshuter Straße wird die
Verbindung
zwischen A 93 und A 3 um 7 km kürzer als über das Autobahnkreuz und
erspart
außerdem noch lange Steigungen.
● Aus beiden Gründen wäre
diese Abkürzung auch für LKW-Mautflüchtlinge äußerst
attraktiv.
●
Durch den geplanten Umbau des Lappersdorfer Kreisels steigt das
Verkehrsaufkommen
in der Regensburger Straße in Lappersdorf deutlich an. In der
Lappersdorfer
Straße in Regensburg gibt es nur eine unwesentliche Entlastung.
●
Die Möglichkeit einer verkehrsentlastenden Anbindung der R 18 an den
Lappersdorfer
Kreisel ist bei den vorliegenden Planungen nicht untersucht worden.
●
Für die Amberger Straße wird zwar eine Verkehrsentlastung
prognostiziert,
trotzdem bleibt die Straße auch weiterhin eine
stark belastete Hauptverkehrsstraße.
Dazu kommt der Lärm der
25.000 Kfz/Tag auf der Sallerner Brücke.
● Bei den geplanten
Aus- und Umbaumaßnahmen spielt die Förderung des
Öffentlichen
Verkehrs keine Rolle; damit stehen die Pläne im Widerspruch zum Ziel,
möglichst
viel Individualverkehr
● Durch das
steigende Verkehrsaufkommen werden laut Voruntersuchung die
Lärmvorsorgewerte
in Lappersdorf Süd-Ost, Steinweg-Nord und in der
Sattelbogener-/Amberger
Straße besonders nachts überschritten.
● Da aktiver Lärmschutz
in Form von Lärmschutzwänden oder –wällen nicht überall
umsetzbar
ist, kommt passiver Lärmschutz mittels Schallschutzfenster zum Einsatz.
●
Schallschutzfenster stellen einen massiven Eingriff in das Alltagsleben
der
Betroffenen dar, denn sie dämmen nur, wenn sie geschlossen
sind.
● Gärten,Terrassenund Balkone können damit nicht
geschützt werden und sind
somit nicht uneingeschränkt nutzbar.
●
Kein Lärmschutz ist für die Anlieger an der B 16-Brücke in Gallingkofen
vorgesehen,
da dieser Straßenabschnitt nicht mehr im Bereich des
Planfeststellungsverfahrens
liegt.
● Vom neuen Verkehrslärm sind auch die entfernteren
Wohngebiete an den
Berghängen beidseits des Regen betroffen.“
●
In der Amberger Straße wird es nicht leiser als bisher: erst eine
Halbierung des
Verkehrsaufkommens wäre überhaupt spürbar;
diese Halbierung wird aber nicht
erreicht.
● Generell
wird das „Gesundheitsrisiko Lärm“ laut Aussage des Bayerischen
Landesamtes
für Umwelt bisher weit unterschätzt.
● 25.000
Kfz/Tag in einem bisher verkehrsfreien Naherholungs-/Sportgebiet führen
dort
zu einer gestiegenen Feinstaubbelastung; das Gebiet ist für Freizeit und
Erholung
verloren.
● Laut TÜV-Gutachten erhöhen sich die
Stickstoffdioxid-Konzentrationen besonders
in den Bereichen
Lappersdorfer-/Regensburger Straße und an den Ein-/Ausfahrten
der
Einhausung in der Nordgaustraße.
● Studien zufolge führt die
Feinstaubbelastung an vielbefahrenen Straßen zu Herz-
Kreislauferkrankungen
und erhöht das Risiko der Lebensverkürzung.
● Mit der Sallerner Regenbrücke
wird ein Naherholungsgebiet mit überregional
bedeutendem
Radwanderweg und großzügigen Sportflächen durchschnitten und
damit
zunichte gemacht.
● Die Verkehrsbauten vernichten
unwiederbringlich eine Biotopfläche von insgesamt
ca. 1 ha
Größe.
● Das Flussbett des Regen ist als
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bei der EU als
besonders
schützenswert gelistet; die geplanten Brückenpfeiler stellen starke
Eingriffe
in dieses Gebiet dar.
● Die Sallerner
Regenbrücke widerspricht dem zuletzt Ende 2002 überarbeiteten
Regionalplan
für die Region Regensburg der vorsieht, den Grünzug entlang des
Regen
von Marienthal bis zur Mündung von größeren Infrastrukturbauten
freizuhalten.
●
Die Sallerner Regenbrücke widerspricht auch dem Ziel, das Regental so zu
pflegen
und zu gestalten, dass das Orts- und Landschaftsbild, die
kleinklimatische
Wirkung und der Erholungsfaktor der
natürlichen Landschaftsteile erhalten und
verbessert werden.
●
Regionalplan unter www.region-regensburg.de/regplan.htm
Stadt Regensburg
Tiefbauamt D.-Martin-Luther-Str. 1 93047 Regensburg | Einwendung persönlich zur
Niederschrift: Zi. 302 |
Marktgemeinde
Lappersdorf Rathausstr. 3 93138 Lappersdorf | Einwendung persönlich zur
Niederschrift: Zi. 304 |
Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg | Einwendung persönlich zur
Niederschrift: Zi. A 345 |