PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN
„AUSBAU DER NORDGAUSTRASSE MIT NEUBAU DER SALLERNER REGENBRÜCKE UND UMBAU LAPPERSDORFER KREISEL“

Einsichtnahme in die Planungsunterlagen:
Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zi 305i bis 27. April 2007
Marktgemeinde Lappersdorf bis 3. Mai 2007


Einwendungsfrist:
Stadt Regensburg bis 11. Mai 2007
Marktgemeinde Lappersdorf bis 18. Mai 2007



GENERELLES ZU EINWENDUNGEN

(Abdruck aus der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19.03.2007)

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden
(gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner
zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen
erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich



THEMA: STEIGENDE VERKEHRSBELASTUNG

● Durch den Bau der Sallerner Regenbrücke und den Ausbau des Lappersdorfer
Kreisels werden gezielt ca. 25.000 Kfz/Tag durch besiedeltes Stadtgebiet geleitet.
● Durch den direkten Anschluss der Brücke an die A 93 wird zur Entlastung von
Pfaffensteiner Tunnel/Brücke überörtlicher Verkehr von der Autobahn abgezogen.
● Auf der durchgehend vier- bis sechsspurig geplanten Trasse Sallerner Brücke-
Nordgaustraße-Walhalla-Allee oder Nibelungenbrücke-Landshuter Straße wird die
Verbindung zwischen A 93 und A 3 um 7 km kürzer als über das Autobahnkreuz und
erspart außerdem noch lange Steigungen.
● Aus beiden Gründen wäre diese Abkürzung auch für LKW-Mautflüchtlinge äußerst
attraktiv.
● Durch den geplanten Umbau des Lappersdorfer Kreisels steigt das
Verkehrsaufkommen in der Regensburger Straße in Lappersdorf deutlich an. In der
Lappersdorfer Straße in Regensburg gibt es nur eine unwesentliche Entlastung.
● Die Möglichkeit einer verkehrsentlastenden Anbindung der R 18 an den
Lappersdorfer Kreisel ist bei den vorliegenden Planungen nicht untersucht worden.
● Für die Amberger Straße wird zwar eine Verkehrsentlastung prognostiziert,
trotzdem bleibt die Straße auch weiterhin eine stark belastete Hauptverkehrsstraße.
Dazu kommt der Lärm der 25.000 Kfz/Tag auf der Sallerner Brücke.
● Bei den geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen spielt die Förderung des
Öffentlichen Verkehrs keine Rolle; damit stehen die Pläne im Widerspruch zum Ziel,
möglichst viel Individualverkehr



THEMA: LÄRMBELASTUNG

● Durch das steigende Verkehrsaufkommen werden laut Voruntersuchung die
Lärmvorsorgewerte in Lappersdorf Süd-Ost, Steinweg-Nord und in der
Sattelbogener-/Amberger Straße besonders nachts überschritten.
● Da aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden oder –wällen nicht überall
umsetzbar ist, kommt passiver Lärmschutz mittels Schallschutzfenster zum Einsatz.
● Schallschutzfenster stellen einen massiven Eingriff in das Alltagsleben der
Betroffenen dar, denn sie dämmen nur, wenn sie geschlossen sind.
● Gärten,Terrassenund Balkone können damit nicht geschützt werden und sind
somit nicht uneingeschränkt nutzbar.
● Kein Lärmschutz ist für die Anlieger an der B 16-Brücke in Gallingkofen
vorgesehen, da dieser Straßenabschnitt nicht mehr im Bereich des
Planfeststellungsverfahrens liegt.
● Vom neuen Verkehrslärm sind auch die entfernteren Wohngebiete an den
Berghängen beidseits des Regen betroffen.“
● In der Amberger Straße wird es nicht leiser als bisher: erst eine Halbierung des
Verkehrsaufkommens wäre überhaupt spürbar; diese Halbierung wird aber nicht
erreicht.
● Generell wird das „Gesundheitsrisiko Lärm“ laut Aussage des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt bisher weit unterschätzt.



THEMA: STEIGENDE SCHADSTOFFBELASTUNG

● 25.000 Kfz/Tag in einem bisher verkehrsfreien Naherholungs-/Sportgebiet führen
dort zu einer gestiegenen Feinstaubbelastung; das Gebiet ist für Freizeit und
Erholung verloren.
● Laut TÜV-Gutachten erhöhen sich die Stickstoffdioxid-Konzentrationen besonders
in den Bereichen Lappersdorfer-/Regensburger Straße und an den Ein-/Ausfahrten
der Einhausung in der Nordgaustraße.
● Studien zufolge führt die Feinstaubbelastung an vielbefahrenen Straßen zu Herz-
Kreislauferkrankungen und erhöht das Risiko der Lebensverkürzung.



THEMA: NATURSCHUTZ

● Mit der Sallerner Regenbrücke wird ein Naherholungsgebiet mit überregional
bedeutendem Radwanderweg und großzügigen Sportflächen durchschnitten und
damit zunichte gemacht.
● Die Verkehrsbauten vernichten unwiederbringlich eine Biotopfläche von insgesamt
ca. 1 ha Größe.
● Das Flussbett des Regen ist als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bei der EU als
besonders schützenswert gelistet; die geplanten Brückenpfeiler stellen starke
Eingriffe in dieses Gebiet dar.



THEMA: KONTRÄR ZUM REGIONALPLAN

● Die Sallerner Regenbrücke widerspricht dem zuletzt Ende 2002 überarbeiteten
Regionalplan für die Region Regensburg der vorsieht, den Grünzug entlang des
Regen von Marienthal bis zur Mündung von größeren Infrastrukturbauten
freizuhalten.
● Die Sallerner Regenbrücke widerspricht auch dem Ziel, das Regental so zu
pflegen und zu gestalten, dass das Orts- und Landschaftsbild, die kleinklimatische
Wirkung und der Erholungsfaktor der natürlichen Landschaftsteile erhalten und
verbessert werden.
● Regionalplan unter www.region-regensburg.de/regplan.htm




FORMULIERUNGSVORSCHLAG

Name, Anschrift
PLZ, Ort, Datum
Stadt Regensburg Tiefbauamt 
D.-Martin-Luther-Str. 1 
93047 Regensburg
Einwendung persönlich zur Niederschrift:
Zi. 302
Marktgemeinde Lappersdorf 
Rathausstr. 3
93138 Lappersdorf
Einwendung persönlich zur Niederschrift:
Zi. 304
Regierung der Oberpfalz 
Emmeramsplatz 8 
93047 Regensburg
Einwendung persönlich zur Niederschrift:
Zi. A 345



EINWENDUNG
zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesstraße 15/16; „Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau Lappersdorfer Kreisel“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass das förmliche Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner
Regenbrücke und Umbau Lappersdorfer Kreisel eingeleitet wurde. Hiermit erhebe ich folgende Einwendung/en:

BITTE EINWENDUNGEN SELBST FORMULIEREN!
(Themen siehe oben)

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens und informieren Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens.
(Falls erwünscht)

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift


Seitenanfang