Mittelbayerische Zeitung, 28.04.2007


Bürgerbegehren: Neuer Anlauf mit geänderter Frage

BI bessert in Sachen Sallerner Regenbrücke und Ostumgehung nach

VON CLAUDIA BÖKEN, MZ

REGENSBURG.Die Bürgerinitiativen "Leben ohne Stadtautobahn" und "Wohngerechtes Verkehrskonzept" gehen in Sachen Bürgerbegehren in die nächste Runde. Sie wollen ihre Frage beibehalten, aber in 1. und 2. unterteilen.

 "Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg auf den Bau der Sallerner Regenbrücke verzichtet und die geplante Ostumgehung von der Bundesstraße 16 bis zur Walhalle Allee nur dann gebaut wird, wenn sie im Bereich Wohnbebauung mit einer Einhausung (Vollabdeckung) versehen wird?" Mit dieser Fragestellung hatten sich die beiden Bürgerinitiativen jüngst eine Abfuhr der Verwaltung geholt (die MZ berichtete gestern).

 Rechtsamtsleiter Rudolf Gruber erläuterte die Grund auf MZ-Nachfrage genauer: "Es geht hier um zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen, auch wenn sie Teil eines Verkehrskonzepts sind." Deshalb handle es sich nach der Gemeindeordnung um zwei Bürgerbegehren, von denen jedes mit Ja oder Nein zu beantworten sein müsse. "Theoretisch kann ja jemand gegen die Sallerner Regenbrücke sein, aber für die Ostumgehung. Mit nur einer Frage kann er nur beide Projekte befürworten oder beide ablehnen."

  Laut Karin Piller von den Bürgerinitiativen sei die Fragestellung im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt abgeklärt worden, der nun auch die ablehnende Antwort aus dem Bürgerzentrum überprüft habe. Fachanwalt Thomas Troidl teilte gestern mit, dass er die ursprüngliche Fragestellung für grundsätzlich zulässig erachte. Er schlage allenfalls' eine Umformulierung aus redaktioneller Sicht vor. "Sind Sie dafür, dass 1. die Stadt Regensburg auf den Bau der Sallerner Regenbrücke, so wie zur Zeit geplant, verzichtet, und 2. die geplante Ostumgehung... nur dann gebaut wird, wenn..." lautet die Fragestellung demnach nahezu identisch mit der ursprünglich geplanten.

  Entgegen den Ausführungen der Stadt, so Troidl, stehe der Stellung von zwei Fragen in einem Bürgerbegehren nichts entgegen, auch wenn sie nur einheitlich mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Der Jurist sieht - anders als die Stadt - einen "engen sachlichen Zusammenhang", da sowohl die Sallerner Regenbrücke als auch die Ostumgehung bedeutsame Verkehrsvorhaben der Stadt seien. Im Falle einer "zu Unrecht als unzulässig" begründeten Zurückweisung der Fragestellung rät Troidl den beiden Bl's zum Rechtsmittel der Klage oder zu einem Antrag auf einstweilige Anordnung.

  "Wir werden den Formulierungsvorschlag übernehmen und dem Wahlamt zur Prüfung vorlegen", sagte Karin Piller gestern zur MZ. Sie verwies auf ein Regensburger Beispiel der vergangenen Jahre: Auch beim Bürgerentscheid zur Verkehrsberuhigung des Domplatzes sei die Hauptfrage des gleichzeitig durchgeführten Ratsbegehrens in drei Unterpunkte geteilt worden. Als Antwort sei nur einmal Ja oder Nein möglich gewesen.

  Ob die beiden Fälle tatsächlich vergleichbar sind, werden die Stadt-Juristen in der kommenden Woche zu prüfen haben.


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